Wie viele Verbandskästen sind vorgeschrieben?

 

Wie viele Verbandskästen sind vorgeschrieben?

In jedem Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen (§ 25 Abs. 2, BGV/GUV-V A 1).

Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 schreibt je nach Betriebsart und Zahl der Beschäftigten eine entsprechende Anzahl an Betriebsverbandkästen vor. Genaueres können Sie folgender Tabelle entnehmen.

 

Hinweis: Zwei kleine Verbandkästen, Verbandkoffer, oder Verbandschränke nach DIN 13157 ersetzen einen großen Verbandkasten, Verbandkoffer, oder Verbandschrank nach DIN 13169 vollwertig.

 

BetriebsartZahl der BeschäftigtenKleiner Verbandkasten
DIN 13157
 Großer Verbandkasten
DIN 13169
Verwaltungs- und
Handelsbetriebe
1 - 50
1
oder
 
51 - 300
2
1
ab 301
4
2
für je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer bzw. zwei kleine Verbandkästen
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe
1 - 20
1
oder
 
21 - 100
2
1
ab 101
4
2
für je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer bzw. zwei kleine Verbandkästen
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
1 - 10
1
oder
 
11 - 50
2
1
ab 51
4
2
für je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer bzw. zwei kleine Verbandkästen

Quelle: http://www.dguv.de/erstehilfe/de/themenfelder/eh_material/index.jsp
Datum: 1.5.2011